KOSTEN

Natürlich ist auch die Dienstleistung eines Rechtsanwaltes nicht kostenfrei zu erhalten. Auch ein Rechtsanwalt muss sein Personal und Miete bezahlen.

Jedoch braucht niemand die Hilfe eines Rechtsanwaltes aus Kostengründen zu fürchten. Vielfach sind die Kosten niedriger als angenommen. Teilweise muss nicht der Mandant, sondern der Gegner für Kosten aufkommen.

Insofern sich ein Rechtssuchender eine anwaltliche Vertretung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nicht leisten kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Hierüber beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlosse haben, prüfen wir, ob diese eintreten muss und nehmen für Sie auch den Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf.

Grundsätzlich richten sich die Rechtsanwaltsgebühren bundeseinheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zumindest abhängig nach der Höhe des Gegenstandswertes.

Bei einer ersten Beratung zu einer rechtlichen Frage kann eine sogenannte Erstberatungsgebühr abgerechnet werden. Diese beträgt für Verbraucher bis zu 190,00 Euro zuzuglich Post- und Telekommunikationspauschale und der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Gerne beraten wir Sie über die Kosten der Beratung und Vertretung.
Sprechen Sie uns bitte hierzu an.